Patientenverfügung - Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz

Direkt zum Seiteninhalt
Patientenverfügung
Wie wollen Sie leben?

Diese Frage stellt man sich häufiger und kann sie sicher auch rasch beantworten.

Wie wollen Sie sterben? 

Diese Frage stellt man sich viel seltener. Lange brauchte man es auch nicht, denn Sterben geschah einfach. Die Fortschritte der Medizin hingegen erlauben heute, Menschen länger leben zu lassen und sie auch in früher tödlich endenden Situationen  noch am Leben zu halten.

Nicht alle Menschen sind damit einverstanden. Viele lehnen die Möglichkeiten, mit Hilfe moderner medizinischer Möglichkeiten, mit Medikamenten und technischen Geräten, weiter am Leben zu bleiben ab, weil sie in einer solchen Situation keinen Lebenswert mehr sehen. Sie wünschen sich ein schnelles Sterben.

Da ist es wichtig vorzusorgen mit Hilfe einer Patientenverfügung.

Mit ihr bestimmen Sie auch für den Zeitpunkt, an dem Sie selbst aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr in der Lage sind, befragt zu werden und selbst zu entscheiden, wie Behandlungen bei Krankheit aussehen können, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen überhaupt zulassen.

Eine Patientenverfügung muss so abgefasst sein, dass sie sowohl anerkannt wird als auch Ihren Willen ausdrückt. Vorgefertigte Formulare erfüllen nur begrenzt diesen Zweck.

Daher helfen wir Ihnen gerne bei der Abfassung. Landessprecherin Marlene Siegel steht dafür zur Verfügung. Sie erreichen Sie am leichtesten über unsere Geschäftsstelle, Tel.: 0621 51 25 82 oder per Kontaktformular.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Wortlautes, schreiben dies auch für Sie, besprechen mit ihnen, welche Bevollmächtigten am besten einzusetzen sind. Wir bewahren eine Kopie der Verfügung für Sie auf und erinnern Sie rechtzeitig an die notwendige Aktualisierung (alle zwei Jahre).
Menschen, die nicht Mitglieder der Gemeinde sind, können sich ebenfalls an uns wenden und diesen Dienst gegen eine Spende in Anspruch nehmen.

Organspende: auch von Ihnen erwogen? Auch das gehört zu den Überlegungen dazu, die man anstellen sollte: Ist man bereit, nach seinem Tod die eigenen Organe als Spenden zur Verfügung zu stellen? Auch dazu sollten Sie sich Gedanken machen und sich - falls Sie es wünschen – einen Organspenderausweis besorgen.

Zum Schluss: Zur Vorsorge gehört auch das Abfassen eines Testaments, am besten mit Hilfe eines Notars. Auf diese Art vermeiden Sie Streitigkeiten ums Erbe (die häufiger vorkommen als viele annehmen) oder Sie verhindern, dass – wenn keine Kinder oder sonstige unmittelbare Erben da sind – das Geld an unbekannte Verwandte oder an den Staat fällt. Dies können sie verhindern, indem sie auch andere Menschen oder Organisationen Ihrer Wahl, z. B. unsere Gemeinde, rechtzeitig bedenken. Damit helfen Sie gezielt noch weit über Ihren Tod hinaus. 
Zurück zum Seiteninhalt