Arten der Mitgliedschaft - Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz

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Arten der Mitgliedschaft
Haben Ihnen unsere Ansichten und unsere Aktivitäten gefallen?
 
Können Sie in ihnen Ihre eigenen Vorstellungen ganz oder teilweise wiederfinden?
 
Suchen Sie nach einer Gemeinschaft, in der Sie offen über ihre Zweifel an traditionellen religiösen Glaubenslehren sprechen können oder gemeinsam mit Gleichgesinnten etwas unternehmen wollen?
 
Sie können uns als Gast besuchen; auch da sind Sie uns jederzeit willkommen.
Voll- oder Fördermitgliedschaft?
Sie können Mitglied werden und uns dadurch sowohl regelmäßig finanziell wie auch durch die größere Basis, die wir nach außen vorweisen können, unterstützen. Hierbei gilt zu unterscheiden zwischen einem Vollmitglied und einem Fördermitglied. Voll- wie auch Fördermitglieder erhalten unsere Zeitscheift "Der Humanist", dürfen an Landes- und Gemeindejahresversammlungen teilnehmen und erhalten Rederecht, Vorschlags- und Stimmrecht ist jedoch ausschließlich Vollmitgliedern vorbehalten.
 
Mitglied werden Sie, indem Sie eine Beitrittserklärung unterschreiben. Diese Beitrittserklärung fordern Sie in der Geschäftsstelle an oder laden sie unter dem Punkt "Download Formulare" herunter und füllen sie aus. Mit ihr zusammen erhalten Sie auch unsere Satzung, die Gemeindeordnung, sowie die Beitragsregeln, die hier zu finden sind.
Beiträge
Unsere Beitragsregeln sind:

  • Wer lohn- oder einkommensteuerpflichtig ist, bzw. kapitalertragsteuerpflichtig und im Bundesland Rheinland-Pfalz wohnt, lässt auf seiner Lohnsteuerkarte das Kürzel "fg" eintragen. Dann nimmt der Arbeitgeber bzw. das Finanzamt automatisch den Abzug der Gemeindesteuer vor. Wer nicht in Rheinland-Pfalz wohnt, zahlt seinen Beitrag in entsprechender Höhe direkt an uns und erhält jährlich eine Bescheinigung.
  • Wer nicht zum Kreis der Einkommensteuerpflichtigen gehört, z.B. Rentner oder Personen, die nicht berufstätig sind, zahlt einen Beitrag direkt an uns. Maßgeblich dazu ist eine Beitragstabelle zur Selbsteinschätzung.
  • Fördermitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von 60 €/Jahr.
Spenden
Darüber hinaus freuen wir uns über Spenden allgemeiner Art oder gebunden an einen bestimmten Zweck! Sie erhalten selbstverständlich für jede eingegangene Spende eine Quittung, die Sie bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen können.
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle oder an Landesprecherin Marlene Siegel.
Wären Sie gerne Mitglied, können oder wollen aber aus persönlichen Gründen diesen Schritt nicht oder noch nicht vollziehen, bleiben Sie unser Gast und helfen uns vielleicht mit regelmäßigen Spenden. Auch darüber freuen wir uns.
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