Neue humanistische Grundschulen in Uganda möglich mit unserer Hilfe!
Gestern, am 6. April 2021 erreichte mich ein Schreiben der Uganda Humanist School Foundation mit der dringenden Bitte um Hilfe.
Die Eltern der betroffenen Schüler haben sich nun an die Leitungen der beiden humanistischen Schulen gewandt mit der Bitte, die Grundschulen zu übernehmen und nach humanistischen Prinzipien zu führen.
Vorher wurde eine Schule als muslimische geführt, die andere hatte ein Angebot erhalten, als Madrasa, ebenfalls als muslimische Schule weitergeführt zu werden.
Die Eltern befürchten in jedem Fall, dass die Bildungsqualität noch weiter nachlässt.
Um die Schulen nun übernehmen zu können, müssen den bisherigen Eigentümern Ablösesummen für Grund und Gebäude gezahlt werden.
Dafür bittet die Stiftung dringend um weitere Spenden, denn damit kann die Bildung mehrerer hundert Kinder auf höherem Niveau sichergestellt werden.
Wenn Sie helfen wollen, können Sie auf das Konto des DFW eine Spende überweisen, Stichwort "Uganda Schulen", der DFW leitet es weiter.
Renate Bauer
Gerne übernimmt die Landesgemeinde die Weiterleitung der Spenden an den DFW, nutzen Sie hierfür bitte nachfolgende Bankverbindung.
Empfänger: Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
Bank: Sparkasse Vorderpfalz
IBAN: DE54 5455 0010 0000 0093 16
BIC: LUHSDE6AXXX
Stichwort: Uganda Schulen
Aufruf zur Mithilfe und Unterstützung für Flüchtlinge
Die Kriege und Verfolgungen in so vielen Ländern der Erde treiben Menschen zur Flucht. Wir rufen alle Mitglieder auf, diese Menschen zu unterstützen und sich zu engagieren, direkt vor Ort oder auch über die Landesgemeinde Pfalz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen wollen, aber noch nicht genau wissen, wie oder wo.
Veranstaltungsrundmails
Für alle Interessierten besteht die Möglichkeit, uns eine Email Adresse mitzuteilen, die wir nutzen möchten, um zeitnah über die Veranstaltungen der Freireligiösen Landesgemeinde zu informieren. Diese können Sie uns per Kontaktformular oder der Telefonnummer 0621 512582 mitteilen, oder sich auf unserer bei Veranstaltungen ausgelegten Verteilerliste eintragen.
Frauen-Sprachförderung: Helferinnen gesucht!
Die Freireligiöse Gemeinde bietet im Johannes-Ronge-Saal für geflüchtete Frauen und Mütter Hilfe beim Deutschlernen an. Unsere Frauen sind mit Begeisterung dabei und wir werden jeden Monat mehr. Wir trinken gemeinsam Kaffee und Tee und werden von unseren Schülerinnen häufig mit Selbstgebackenem versorgt.
Gemeinsam lernen wir mit den Frauen anhand alltäglicher Situationen, einfache Sätze zu bilden oder üben mit den Frauen ihre Arbeitsblätter. Außerdem betreuen wir den Nachwuchs, den die Frauen bei uns - anders als in anderen Gruppen - mitbringen dürfen. Wenn Sie mit anderen Kulturen in Kontakt kommen wollen und in der Lage sind, mit kreativem Einsatz von Händen und Füßen den Frauen den Unterschied zwischen "über", "neben" und "auf" zu erklären, haben Sie die Qualifikation erfüllt.
Wenn Sie außerdem gelegentlich oder regelmäßig unsere Initiative unterstützen können, freuen sich die betreuenden Frauen Dienstags oder Donnerstags zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr über Ihre Mithilfe.
Bitte anmelden: Tel. 0621 512582 oder per Kontaktformular
Freireligiöse Immanuel-Kant-Gemeinde Neustadt
Gemeindevorsteher Thomas Frübis weist darauf hin, dass es einen regelmäßigen Newsletter gibt, der über Aktivitäten und Gemeindeleben informiert. Anmeldung auf der Gemeindehomepage unter "Kontakt und Newsletter".
Aufruf zu Mithilfe und Unterstützung für Flüchtlinge
Die Kriege und Verfolgungen in so vielen Ländern der Erde treiben Menschen zur Flucht. Wir rufen alle Mitglieder auf, diese Menschen zu unterstützen und sich zu engagieren, direkt vor Ort oder auch über die Landesgemeinde Pfalz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen wollen, aber noch nicht genau wissen, wie oder wo.
Erinnerungen an Herbert und Martha Müller in neuer Form!
Smartphone-Besitzer können nun auch Informationen zu Stolpersteinen über eine "App" abrufen.
Zu einigen Stolpersteinen in der Innenstadt, darunter denen von Herbert und Martha Müller, haben Schüler und Schülerinnen des Pfalzkollegs im Rahmen eines Medienprojekts "LuView" eine App gestaltet, mit deren Hilfe man zu dem betreffenden Stolperstein weitere Informationen und Links bekommt. Es ging den Beteiligten dabei nicht so sehr um trockene Infos, wann die Person geboren, wann und wo verstorben oder wie lange im KZ eingesperrt gewesen ist, sondern mehr um eine persönliche Einfühlung in das Schicksal der Betroffenen.
Weitere Informationen erhält man durch die Verbindung zum Gedenkbuch der Aktion "Ludwigshafen setzt Stolpersteine" .
Stiftung der Pfälzer Freireligiösen
Der Freireligiöse Wohlfahrtsverband Ludwigshafen e.V. (als Stifter) und die Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz (als Stiftungsträger) haben die "Stiftung der Pfälzer Freireligiösen" gegründet. Mittlerweile wurde ihre Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Ludwigshafen anerkannt. Stiftungszweck: Förderung der Freireligiösen Gemeinschaft, Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Familienhilfe, Seniorenbetreuung, Kulturförderung.
Gerne nimmt die Stiftung auch Zuwendungen und/oder Vermächtnisse entgegen. Bankverbindung für Ihre Spende: IBAN DE66 5455 0010 019104899 13, SWIFT-BIC LUHSDE6AXXX. Bei Angabe der Adresse erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Nähere Informationen über die Stiftung und die Möglichkeiten, mit ihr Gutes zu tun, erhalten Sie hier.
Hinweis auf den Einbehalt von Kirchensteuer auf Kapitalerträge (empfohlener Hinweis vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Formular des BZSt
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird ab dem 01. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die Steuer erhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind die Banken gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim BZSt für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Diese Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 01. September bis 31. Oktober 2014 durchgeführt (Regelabfrage). In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraums möglich (Anlassabfrage).
Für Angehörige einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft teilt das BZSt den Geldinstituten das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz.
Für Mitglieder der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz mit dem KISTAM "FG" bedeutet dies, dass sie nichts veranlassen müssen, um ihrer Kirchensteuerpflicht nachzukommen.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von den Geldinstituten, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a, Absatz 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Den Vordruck können Sie hier direkt aufrufen.
Die Sperrvermerkserklärung muss spätestens am 30. Juni 2014 beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 1. September bis 31. Oktober). Die Geldinstitute werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das BZSt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache der Anfrage von Geldinstituten und deren Anschrift informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.
Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt oder Geldinstitut.
FLG Pfalz sucht TrauerrednerIn auf Honorarbasis
Zur Unterstützung der Landessprecherin und der weiteren freien SprecherInnen, die für die FLG Pfalz auf Honorarbasis tätig sind, suchen wir eine Person als nebenberufliche TrauerrednerIn auf Honorarbasis.
Wichtig sind Einfühlungsvermögen, rhetorisches Geschick und Kompetenz im Umgang mit emotional belastenden Situationen sowie zeitliche und räumliche Flexibilität. Eine freireligiös-humanistische Überzeugung ist Voraussetzung.
Die Tätigkeit wird eigenverantwortlich ausgeübt. Wir helfen bei der Einarbeitung und Fortbildung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Landessprecherin Marlene Siegel (über die Geschäftsstelle unter Tel. 0621 512582 oder per Kontaktformular)
Kurzbemerkung zu Testamenten
Immer wieder erhalten wir kleinere und auch größere Spenden von Mitgliedern und Freunden der Gemeinde. Über jede Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns. Wir wissen auch, wie schwer es manchem Menschen finanziell fällt, diese Unterstützung zu geben, wie manche auch zögern, da sie nicht wissen, ob sie dieses Geld nicht später selbst brauchen können.
Zu Lebzeiten anderen eine Freude zu bereiten, erlaubt natürlich, diese Freude selbst miterleben zu können. Doch nicht immer ist dies sinnvoll oder möglich, und auch das Wissen, über den Tod hinaus etwas geben zu können, kann einen stärken. So kann jede Person in einem Testament nicht nur die Angehörigen bedenken, sondern auch z. B. unsere Gemeinde. Uns so wie wir allen unseren Mitgliedern ans Herz legen, ihre Selbstbestimmung bis zum Tode durch Abfassen einer Patientenverfügung abzusichern, so ist es auch im Sinne der Vernunft und der Selbstverantwortung, dies auch im finanziellen Bereich abzusichern, vor allem dort, wo keine engeren Angehörigen vorhanden sind und das Erbe entweder an sehr entfernte Verwandte oder an den Staat fallen würde. Nehmen Sie sich deshalb auch dafür die Zeit, all dies vorher festzulegen. So helfen Sie sich und anderen. Der Dank der Gemeinde ist Ihnen sicher.
Aufruf:
Wie wurde ich freireligiös, Atheist, Pantheist, Agnostiker?
Was habe ich dadurch gewonnen?
Bei der Recherche zu einem Vortrag über Glaubenswechsel stellte ich fest, dass ich gerne noch viel mehr wissen möchte über Menschen, die ihren Weg zu einer freien Religion und Weltanschauung fanden. Denn aus ihren Geschichten können wir erkennen, was wir für sie und vielleicht auch andere zur besseren Unterstützung tun können, was so besonders an dem Weg zu einer freien Weltanschauung ist.
Daher bitte ich unsere Mitglieder zu erzählen, wie sie zu uns stießen. Ich suche nicht nur Menschen, die das schon mal niedergeschrieben haben. Wenn Sie es mir einfach erzählen wollen, hilft es mir genauso. Bitte melden Sie sich direkt bei mir oder in der Geschäftsstelle, Tel. 0621 512582 oder per Kontaktformular.
Marlene Siegel, Landessprecherin
Aufruf:
Wer kann uns helfen?
Im Jahr 1933 wurde in der Pfalz sämtliche freireligiösen Gemeinden durch die Nationalsozialisten verboten. Einige unserer Mitglieder mussten Verfolgungen hinnehmen, ihre Familien viel Leid ertragen.
Wir wollen, dass diese Mitglieder und ihre Schicksale nicht in Vergessenheit geraten. Leider ist unsere Archivlage und daher unser Wissen aufgrund der nazistischen Verbote und Beschlagnahmungen nicht vollständig.
Daher bitten wir alle, uns bei der Suche nach Mitgliedern zu helfen, die von 1933 bis 1945 Verfolgungen, Gefängnis, KZ durch Nazis erleiden mussten. Wir bitten um Nennung von Namen, Einzelheiten aus dem Lebenslauf und falls vorhanden, auch Bilder.
Wir wollen niemanden vergessen, sondern alle mit einbeziehen in die Erinnerung.
Marlene Siegel, Landessprecherin
Brauchen Sie Informationen?
Oft werden wir nach Informationsschriften über unsere Gemeinschaft und unsere
Angebote gefragt. Wenn Sie Informationen suchen oder anderen solche weitergeben
möchten, liegen in der Geschäftstelle genügend bereit. Sie können sie dort
telefonisch oder per Email anfordern oder abholen. Wir haben sowohl allgemeine
Informationen zur Freien Religion und zur Gemeinde, wie auch solche zu
speziellen Themen wie zum Religionsunterricht, zu Feiern im Lebenslauf, zur
Jugendfeier, zur Jugendarbeit, zur Kriegsdienstverweigerung, zu Tod und Trauer,
zum Wohlfahrtsverband. Wo fehlen Ihnen noch Informationen? Bitte nutzen Sie
diese Möglichkeit, sich welche zu besorgen.
Haben Sie vorgesorgt, um freireligiös bestattet zu werden?
Wiederholt musste ich erleben, dass Mitglieder, die mir gegenüber den Wunsch auf eine freireligiöse Bestattung geäußert hatten, teilweise sogar schriftlich, dann bei ihrem Tode doch durch andere Fremdsprecher oder sogar Pfarrer bestattet wurden.
Leider geschah dies manchmal sogar, obwohl der Wunsch ausdrücklich vor Angehörigen oder beauftragten Bekannten geäußert wurde. Daher bitte ich unsere Mitglieder, eine Bestattungsvorsorge bei städtischen Diensten oder einem Bestattungsinstitut zu treffen und dort festzulegen, dass die freireligiöse Gemeinde die Trauerfeier durchführen soll.
Diese Festlegung wird meiner Erfahrung nach grundsätzlich eingehalten. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an mich über die Geschäftsstelle der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, Tel. 0621 512582 oder per Kontaktformular.
Marlene Siegel, Landessprecherin